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Förderung für Klimaanlagen – was wirklich geht

Viele Installateure werben mit bis zu 70 % Förderung. Wir erklären ehrlich, wann das für Sie gilt – und wann nicht. Und wir rechnen es mit Ihnen gemeinsam durch.

Wir beraten ehrlich, auch wenn es bedeutet, dass keine Förderung möglich ist.

Grundregel: Wann ist eine Klimaanlage förderfähig?

Als Wärmepumpe gefördert ✓

Eine Split-Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe und kann über KfW Programm 458 gefördert werden – wenn sie als primäres Heizsystem eingesetzt wird und zwei technische Hürden erfüllt.

Als reine Kühlung nicht gefördert ✗

Wer die Klimaanlage nur zum Kühlen installiert und die alte Heizung als Hauptheizung behält, bekommt keine Bundesförderung – unabhängig davon, wie die Nutzung berechnet oder argumentiert wird.

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Unser struktureller Vorteil für Sie

Die größte Hürde bei der Förderung ist nicht die Technik – sondern die Bürokratie. Jedes Förderprojekt erfordert einen zugelassenen Energieberater (dena-Expertenliste), der zwei Pflichtdokumente ausstellt:

BzA (Bestätigung zum Antrag) – vor der Installation, Pflicht für die KfW-Antragstellung

BnD (Bestätigung nach Durchführung) – nach der Installation, Pflicht für den Mittelabruf

Bei den meisten Installateuren bedeutet das: externer Energieberater, 600–1.500 € Zusatzkosten, zusätzliche Koordination. Bei uns ist ein zertifizierter Energieberater (dena-Expertenliste Energieeffizienz) fester Bestandteil unseres Teams. BzA und BnD werden intern ausgestellt – ohne Umwege, ohne Extrakosten, ohne Verzögerung.

Förderbegleitung anfragen

Warum Ihre Gesamtwohnfläche zählt – nicht nur der klimatisierte Raum

Viele Kunden denken: Ich installiere eine Klimaanlage im Schlafzimmer (20 m²) – also wird nur dieses Zimmer berechnet. Das ist leider falsch. Die KfW berechnet die Fördervoraussetzungen immer auf Basis der gesamten Wohneinheit. Zwei Hürden müssen dabei gleichzeitig erfüllt sein:

Hürde 1 – 30 % Leistungsanteil

Die installierte Anlage muss mindestens 30 % der gesamten Heizlast des Gebäudes oder der Wohneinheit abdecken können.

Beispiel: Wohneinheit hat 8 kW Gesamtheizlast

Single-Split 2,5 kW bei 8 kW Gesamtlast → deckt 31 % ✓

Single-Split 2,5 kW bei 12 kW Gesamtlast → deckt 21 % ✗

Hürde 2 – 65 % EE-Quote

Mindestens 65 % des gesamten Jahresheizwärmebedarfs der Wohneinheit müssen durch erneuerbare Energie gedeckt werden.

Rechnung: Wärmepumpe mit SCOP 4 liefert ~75 % EE-Anteil

Deckt 40 % des Jahresbedarfs: 40 % × 75 % = 30 % EE ✗

Deckt ~87 % des Jahresbedarfs: 87 % × 75 % = 65 % EE ✓

Beide Hürden müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das ist der Grund, warum eine einzelne Raum-Klimaanlage in einem größeren Gebäude fast nie förderfähig ist.

Förder-Check: Lohnt es sich für Sie?

4 Fragen – sofortige ehrliche Einschätzung

Gemeint ist die gesamte beheizbare Fläche – nicht nur der Raum für die Klimaanlage.

100 m²
20 m²300 m²

z.B. nur Schlafzimmer = 18 m², oder Wohn- + Schlafzimmer = 45 m²

25 m²
10 m²100 m²
→ 25 % der Gesamtfläche werden klimatisiert

Fördersätze KfW Programm 458 (Stand 2026)

Baustein Satz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Alle Eigennutzer, Bestandsgebäude ≥ 5 Jahre alt
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Ersatz funktionsfähiger Öl-/Gas-/Nachtspeicherheizung (bis 31.12.2028)
Einkommensbonus +30 % Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € (Selbstnutzer)
Effizienzbonus +5 % Natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-Quelle
Maximum 70 % Max. 21.000 € je Wohneinheit (Basis: 30.000 € Kosten)
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur, wenn die alte fossile Heizung tatsächlich fachgerecht demontiert und stillgelegt wird – nicht wenn sie als Backup weiterläuft.

Anträge werden ausschließlich über KfW Programm 458 gestellt (nicht BAFA). Die BAFA führt weiterhin die Produktliste förderfähiger Geräte.

Geräteliste wird vom BAFA gepflegt und gilt für die KfW-Förderung. Wir prüfen vor jedem Projekt die aktuelle Listung.

Was technisch Pflicht ist – und was das für Sie bedeutet

Diese Anforderungen gelten zusätzlich zur Heizlastberechnung. Wir klären alles vorab – keine Überraschungen nach der Installation.

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Wärmemengenzähler

Ein Standard-Klimagerät misst nur den Stromverbrauch, nicht die erzeugte Wärme. Für die Förderung ist ein Wärmemengen-Gateway Pflicht (z.B. Daikin EKRHH) oder ein externer Zähler im Wasserkreislauf.

ca. 150–280 € Mehrkosten
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Luftvolumenstrom-Einregulierung

Analog zum hydraulischen Abgleich bei Heizkörpersystemen: Der Luftvolumenstrom am Innengerät muss eingemessen und dokumentiert werden. Das ist Bestandteil der BnD-Dokumentation.

in unserer Montage enthalten

Energieverbrauchs­anzeige

Das Gerät oder ein Gateway muss Stromverbrauch UND erzeugte Wärme getrennt anzeigen. Bei Daikin, Mitsubishi und Panasonic erfolgt das über Hersteller-App oder Steuermodul.

oft im Gateway enthalten

BAFA-Produktliste + Lärmschutz

Das Gerät muss auf der BAFA-Produktliste stehen, JAZ ≥ 3 erfüllen und seit 01.01.2026 mindestens 10 dB unter den EU-Lärmgrenzwerten liegen (verschärft von 5 dB). Daikin, Mitsubishi und Panasonic erfüllen das.

Daikin · Mitsubishi · Panasonic ✓
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BzA und BnD durch Energieberater

BzA (vor Installation) und BnD (nach Installation) müssen von einem Energieberater der dena-Expertenliste ausgestellt werden. Bei anderen Betrieben: 600–1.500 € Extrakosten und Koordinationsaufwand.

bei uns intern – keine Extrakosten

Bei einem Förderprojekt entstehen gegenüber einer Standard-Installation Mehrkosten von ca. 400–625 € (Gateway + Dokumentation). Da wir die Förderbegleitung intern erbringen, entfallen externe Beraterkosten von 600–1.500 €, die andere Betriebe weitergeben. → Ihr Nettoersparnis gegenüber Mitbewerbern: mehrere hundert Euro.

So läuft ein Förderprojekt bei Raumgrad ab

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Unser hauseigener Energieberater prüft ob Ihr Objekt die Fördervoraussetzungen erfüllt – inklusive grober Heizlasteinschätzung. Kein externer Berater, kein Terminaufwand.

2

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Pflichtdokument für die Förderung. Wir erstellen diese direkt – kein Subunternehmer, keine Wartezeit.

3

KfW-Antrag stellen

Der Antrag wird von unserem zertifizierten Energieberater vorbereitet und über das KfW-Zuschussportal eingereicht. Kein Gerät wird bestellt, bevor die Zusage vorliegt.

4

Installation

Montage inkl. Gateway für Wärmemengenmessung und Luftvolumenstrom-Einregulierung. Festpreis – keine Nachforderungen.

5

Förderung abrufen

BnD einreichen, Verwendungsnachweis bei KfW. Auszahlung in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen.

Häufige Fragen

Kann ich Förderung bekommen, wenn ich die Gasheizung behalte?

In der Regel nein. Die KfW setzt voraus, dass die Wärmepumpe als primäres Heizsystem eingesetzt wird und mindestens 30 % der Gesamtheizlast des Gebäudes abdeckt. Wer die Gasheizung weiter als Hauptheizung nutzt, erfüllt diese Bedingung nicht.

Ich möchte nur ein Zimmer klimatisieren – geht das?

Technisch ja, fördertechnisch meist nein. Die KfW rechnet immer auf Basis der gesamten Wohneinheit. Ob Ihre Anlage die 30 %-Leistungshürde schafft, können Sie direkt mit unserem Rechner oben prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?

Für Wärmepumpen im Wohngebäude ist seit 2024 ausschließlich KfW Programm 458 zuständig – Anträge werden dort gestellt. Das BAFA führt weiterhin die Produktliste förderfähiger Geräte, die auch für die KfW-Förderung gilt.

Muss ich den Antrag wirklich vor dem Kauf stellen?

Ja – zwingend. Wer das Gerät kauft oder mit der Installation beginnt bevor die KfW-Zusage vorliegt, verliert den Förderanspruch komplett. Keine Ausnahmen. Außerdem muss vor dem Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vorliegen.

Brauche ich einen externen Energieberater?

Bei uns nicht. Ein zertifizierter Energieberater (dena-Expertenliste Energieeffizienz) ist fester Bestandteil des Raumgrad-Teams. BzA und BnD werden intern ausgestellt. Das spart Ihnen 600–1.500 € externe Beraterkosten und den gesamten Koordinationsaufwand.

Welche Geräte sind förderfähig?

Das Gerät muss auf der BAFA-Produktliste geführt sein, eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3 erreichen und seit Januar 2026 mindestens 10 dB unter den EU-Lärmgrenzwerten liegen. Wir setzen ausschließlich Daikin-, Mitsubishi-Electric- und Panasonic-Modelle ein – alle relevanten Geräte erfüllen diese Anforderungen.

Was ist BzA und BnD?

BzA = Bestätigung zum Antrag. Wird vor der Installation ausgestellt, bestätigt dass das geplante Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt. Pflicht für die KfW-Antragstellung. BnD = Bestätigung nach Durchführung. Wird nach der Installation ausgestellt, bestätigt die korrekte Umsetzung. Pflicht für den Mittelabruf.

Was kostet die Förderbegleitung?

Die Förderbegleitung inklusive Heizlastberechnung, BzA und BnD ist in unserem Festpreis enthalten – keine Extraposition, keine Überraschung auf der Rechnung.

Nicht sicher ob Ihr Fall ein Förderfall ist?

Unser Energieberater gibt Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

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