Grundförderung
Für alle selbstnutzenden Eigentümer in Bestandsgebäuden ab 5 Jahren.
Immer verfügbarViele Anbieter werben mit „bis zu 70 % Zuschuss". Das stimmt — aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wir erklären ehrlich, wann eine Förderung möglich ist und wann nicht.
Wenn Ihre Split-Anlage als Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen eingesetzt wird und die alte Heizung ersetzt — über KfW 458.
Wenn die Anlage nur zum Kühlen installiert wird und eine bestehende Heizung weiterläuft. Egal wie effizient.
Die ehrliche Wahrheit: Die meisten unserer Kunden wollen kühlen, nicht heizen. Für die ist eine Förderung nicht möglich. Wir sagen Ihnen das beim Aufmaß — bevor Sie Geld für Energieberater ausgeben.
Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion gelten als Luft-Luft-Wärmepumpen — und sind über KfW 458 in Bestandsgebäuden förderfähig.
Für alle selbstnutzenden Eigentümer in Bestandsgebäuden ab 5 Jahren.
Immer verfügbarAustausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung.
Bis 31.12.2028Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € brutto / Jahr.
EinkommensabhängigNatürliches Kältemittel oder Erd-/Wasserwärmepumpe.
GeräteabhängigGedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit. Bausteine werden addiert — aber nie mehr als 70 %.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess — vom ersten Check bis zur Auszahlung.
Beim Aufmaß prüfen wir kostenlos, ob Ihr Fall förderfähig ist.
Beim Aufmaß-TerminFalls förderfähig: Berechnung nach DIN EN 12831 als Pflichtdokument.
1–2 WerktageAntrag mit Energieberater. Erst nach Zusage wird bestellt und montiert.
4–8 WochenInstallation, Dokumentation einreichen — Zuschuss kommt.
Auszahlung 4–8 WochenGrundsätzlich nein. Die KfW verlangt, dass die Wärmepumpe als primäre Heizung funktioniert und mindestens 65 % des Wärmebedarfs deckt. Die alte Heizung darf nur als Backup laufen.
Praktisch fast nie. Die KfW rechnet auf die gesamte Wohneinheit. Ein einzelnes Split-Gerät deckt selten die geforderten 30 % der Gebäude-Heizlast.
Ja. Wer vor der KfW-Zusage kauft oder installieren lässt, verliert den Anspruch komplett. Ein Liefervertrag unter Vorbehalt ist aber erlaubt.
Technische Mehrkosten (Wärmezähler + Doku): ca. 400–625 €. Energieberater: 600–1.500 €. Unser Förder-Check beim Aufmaß ist kostenlos.
Wir prüfen das kostenlos beim Aufmaß. Ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch. Wenn keine Förderung möglich ist, sagen wir das — und Sie sparen sich den Energieberater.