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Förderung für Klimaanlagen. Was wirklich geht — und was nicht

Viele Anbieter werben mit „bis zu 70 % Zuschuss". Das stimmt — aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wir erklären ehrlich, wann eine Förderung möglich ist und wann nicht.

Förderfähig

Wenn Ihre Split-Anlage als Luft-Luft-Wärmepumpe zum Heizen eingesetzt wird und die alte Heizung ersetzt — über KfW 458.

Nicht förderfähig

Wenn die Anlage nur zum Kühlen installiert wird und eine bestehende Heizung weiterläuft. Egal wie effizient.

Die ehrliche Wahrheit: Die meisten unserer Kunden wollen kühlen, nicht heizen. Für die ist eine Förderung nicht möglich. Wir sagen Ihnen das beim Aufmaß — bevor Sie Geld für Energieberater ausgeben.

KfW-Programm 458

Bis zu 70 % Zuschuss. So setzt sich das zusammen.

Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion gelten als Luft-Luft-Wärmepumpen — und sind über KfW 458 in Bestandsgebäuden förderfähig.

Baustein 1
30 %

Grundförderung

Für alle selbstnutzenden Eigentümer in Bestandsgebäuden ab 5 Jahren.

Immer verfügbar
Befristet Baustein 2
+20 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung.

Bis 31.12.2028
Baustein 3
+30 %

Einkommensbonus

Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € brutto / Jahr.

Einkommensabhängig
Baustein 4
+5 %

Effizienzbonus

Natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasserwärmepumpe.

Geräteabhängig
Maximal
70 %

Gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit. Bausteine werden addiert — aber nie mehr als 70 %.

Ablauf bei uns

Von der Prüfung bis zum Zuschuss.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess — vom ersten Check bis zur Auszahlung.

01

Förder-Check

Beim Aufmaß prüfen wir kostenlos, ob Ihr Fall förderfähig ist.

Beim Aufmaß-Termin
02

Heizlastberechnung

Falls förderfähig: Berechnung nach DIN EN 12831 als Pflichtdokument.

1–2 Werktage
03

KfW-Antrag

Antrag mit Energieberater. Erst nach Zusage wird bestellt und montiert.

4–8 Wochen
04

Montage & Auszahlung

Installation, Dokumentation einreichen — Zuschuss kommt.

Auszahlung 4–8 Wochen
Häufige Fragen

Förderung im Detail.

Kann ich meine Gasheizung behalten?

Grundsätzlich nein. Die KfW verlangt, dass die Wärmepumpe als primäre Heizung funktioniert und mindestens 65 % des Wärmebedarfs deckt. Die alte Heizung darf nur als Backup laufen.

Geht Förderung für ein einzelnes Zimmer?

Praktisch fast nie. Die KfW rechnet auf die gesamte Wohneinheit. Ein einzelnes Split-Gerät deckt selten die geforderten 30 % der Gebäude-Heizlast.

Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?

Ja. Wer vor der KfW-Zusage kauft oder installieren lässt, verliert den Anspruch komplett. Ein Liefervertrag unter Vorbehalt ist aber erlaubt.

Was kostet der Förderprozess extra?

Technische Mehrkosten (Wärmezähler + Doku): ca. 400–625 €. Energieberater: 600–1.500 €. Unser Förder-Check beim Aufmaß ist kostenlos.

Förder-Check

Nicht sicher, ob Ihr Fall ein Förderfall ist?

Wir prüfen das kostenlos beim Aufmaß. Ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch. Wenn keine Förderung möglich ist, sagen wir das — und Sie sparen sich den Energieberater.

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